Gassystemeinbauprüfung (GSP)

GSP bedeutet Gassystemeinbauprüfung und wird von mir einmalig nach dem Einbau einer Gasanlage, die nach der europäischen Regelung ECE-R115 genehmigt ist, durchgeführt. Eine Anlage nach der Regelung ECE-R115 ist erkennbar an der Genehmigungsnummer der Anlage; z.B. R115-xxxxxx.

Diese Prüfung umfasst:

- die Übereinstimmung der Einzelkomponenten mit den zur Gasanlage gehörigen Unterlagen

- die Vollständigkeit der Unterlagen (Genehmigungsurkunde nach ECE R115, Benutzerhandbuch, Einbauhandbuch)

- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage

- den Verwendungsbereich (ob die Gasanlage auch in diesem Fahrzeug verbaut werden darf)

- den Zustand der Gasanlage

- die vorgeschriebenen Befestigung und den Einbau der Einzelkomponenten

- die Dichtheit der Gasanlage

Gaswiederholungsprüfung (GWP)

An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird in regelmäßigen Abständen eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt. Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) ist die GWP eine wiederkehrende Gasprüfung.

Sie wird normalerweise im Zuge der Hauptuntersuchung durchgeführt. Allerdings kann die GWP auch separat zeitnah vor der Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

Alle eingetragenen Gasanlagen in Fahrzeugen, auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE R115 genehmigt sind, werden in der GWP überprüft.

Diese Prüfung umfasst:

- Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage

- Überprüfung des Zustands der Gasanlage

- Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten

- Überprüfung der Dichtheit der Gasanlage

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